Bei Taxifahrten die Ihre Krankenkasse bezahlt, ist immer ein Eigenanteil zu bezahlen.
Eigenanteil sind 10% des Fahrpreises mindestens jedoch 5,00 € aber höchstens 10,00 € pro Fahrt. Dieser ist bei Fahrtantritt bar beim Fahrer zu bezahlen.
Der Eigenanteil entfällt nur dann, wenn hierfür eine schriftliche Befreiung der Krankenkasse beim Fahrer vorgezeigt werden kann. Wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, (in der Regel 2% des Bruttoeinkommens, bei chronischer Erkrankung 1%) befreit Sie Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung des Eigenanteils. Genaueres können Sie bei der Krankenkasse in Erfahrung bringen.
Ist zur ärztlichen Verordnung immer eine Kostenübernahmebestätigung Ihrer Krankenkasse notwendig.
Sie bekommen eine Bestätigung Ihres Dialysezentrums. Danach rufen Sie uns an und geben einen Dauerauftrag mit Ihren persönlichen Daten ab, oder füllen unser Kontaktformular aus.
Es ist auch hierfür eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse sowie ein Krankentransportschein erforderlich. Sollte keine Befreiung von der Zuzahlung des Eigenanteils vorliegen, ist für die erste und letzte Fahrt der Eigenanteil wie oben genannt (siehe Berechnung des Eigenanteils) zu entrichten.
(Krankenhausaufenthalt von mehr als einem Tag)
Hierfür ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich jedoch eine ärztliche Verordnung.
Eine Ausnahme sind Fahrten zur Kur (Reha), wo vorab eine Genehmigung des Kostenträgers erforderlich ist.