Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes besteht eine Beförderungspflicht. Für Fahrten, welche außerhalb des Pflichtfahrgebietes beginnen oder enden, kann das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei vereinbart werden. Der Taxifahrer ist verpflichtet, den Fahrgast vor Antritt der Fahrt hierauf hinzuweisen.
Sonderbestellungen zu Hochzeiten, Beerdigungen und Stadtrundfahrten unterliegen nicht dieser Tarifordnung. Sie werden zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart. Die Vereinbarung ist der Genehmigungsbehörde spätestens zwei Arbeitstage vor der vereinbarten Beförderung schriftlich anzuzeigen.
Der Fahrgast hat dem Taxifahrer vor Antritt der Fahrt sein genaues Fahrziel sowie gegebenenfalls Wünsche hinsichtlich der Fahrstrecke anzugeben. Sofern der Fahrgast nichts anderes bestimmt, hat der Taxifahrer den kürzesten Weg zum Fahrziel zu wählen.
Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Erfurt